Schiedsfrau/-mann
Die vorgerichtliche Streitschlichtung für Bürgerinnen und Bürger
Wir sind für Sie da!
Das Schiedsamt ist zuständig für viele bürgerliche Rechtsstreitigkeiten wie:
- Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht
- vermögensrechtliche Streitigkeiten
- Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre,
soweit nicht in Presse und Rundfunk begangen
bestimmte strafrechtliche Delikte wie z. B.
- einfache Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch ...
In vielen dieser Fälle ist ohne ein Schiedsverfahren keine Klage vor Gericht zulässig.
Wer sind wir?
Wir, die Schiedsleute im Amt Oeversee, sind gewählte und geschulte ehrenamtlich tätige Bürger aus Ihrer Nachbarschaft. Wir unterliegen einer ständigen Aufsicht und Qualitätskontrolle durch die Leitung der Amtsgerichte.
Wir sind nicht unbezahlbar!
Wir Schiedsleute arbeiten ehrenamtlich, Sie haben daher lediglich geringe Verfahrens- und Sachkosten zu tragen.
Was können Sie erwarten?
- Ein Schlichtungsversuch ist schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeiten. Sie sparen dadurch Zeit und Nerven.
- Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Wir sind zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet.
- In ruhiger Atmosphäre, mit viel Einfühlungsvermögen, Erfahrung und Ausdauer arbeiten wir mit beiden Parteien daran, eine einvernehmliche Lösung für Ihr Problem zu finden.
- Das Ergebnis einer erfolgreichen Schlichtungsverhandlung ist ein Vergleich, mit dem beide Parteien einverstanden sind. Ein Schlichtungserfolg führt somit bei den ursprünglich streitenden Parteien zu einer höheren Zufriedenheit als nach eine Entscheidung durch ein Urteil, weil es keinen Sieger oder Besiegten gibt.
- Ein Vergleich bei uns kann Ihnen einen auf 30 Jahre vollstreckbaren Titel verschaffen, in dem die Verpflichtungen beider Seiten festgelegt werden.
- Und wenn alles nicht hilft: Als einzige außergerichtliche Schlichtungsstelle können wir Ihnen eine amtliche Bescheinigung der eventuellen Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuches zur Vorlage bei Gericht ausstellen.
Rufen Sie uns an!
Ihre Schiedspersonen im Amt Oeversee: