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Ergänzung zu Treenespiegelausgabe November 2024, S. 9
„Container für Geflüchtete werden an der Ecke Jerrishoer Straße und Wiekier Acker aufgestellt“
Wie mir mitgeteilt wurde, fand in den sozialen Medien eine umfangreiche „Diskussion“ zu dem oben genannten Artikel stand. Im Ursprung der Diskussion ging es um den folgenden Satz „Noch stehen hier einige mittelhohen Bäume und Buschwerk“ und wurde so ausgelegt, dass die gesamte Fläche eingeebnet wird.
Ich kann gut nachvollziehen, dass nur dieser eine Satz so ausgelegt werden kann. Tatsächlich ist dies allerdings nicht der Fall. MEHR LESEN
Grundsteuerreform zum 01.01.2025
Zm 1. Januar 2025 steht die Umsetzung der Grundsteuerreform an. Die Reform der Grundsteuer soll in Summe aufkommensneutral erfolgen. Dies bedeutet, dass Ihre Gemeinde aufgrund der Reform keine höheren Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen soll als bisher. Hierzu wurde zwischenzeitlich das sog. Transparenzregister unter www.schleswig-holstein.de/grundsteuer veröffentlicht und ist für jeden einsehbar.
Im Transparenzregister wird Ihnen der aufkommensneutrale Hebesatz Ihrer Gemeinde für die Grundsteuer 2025 aufgezeigt. Für die Bewertung der Grundstücke ist das Finanzamt Flensburg zuständig. Dessen Bewertungsergebnis dient als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Bei Fragen zur Bewertung wenden Sie sich bitte an das Finanzamt. Um die endgültige Höhe Ihrer Grundsteuer ab 2025 berechnen zu können, legt Ihre Gemeinde im nächsten Schritt den neuen Grundsteuerhebesatz fest. Die Beratung Ihrer Gemeindevertretung hierzu erfolgt im November/Dezember 2024 in öffentlicher Sitzung. Im Grundsteuerbescheid wird Ihre Grundsteuer festgesetzt. Hierbei wird der neue Grundsteuerhebesatz mit dem Messbetrag aus dem Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamtes multipliziert. Auch wenn insgesamt keine höheren Grundsteuer-Einnahmen erzielt werden sollen, kann die Reform für einzelne Grundstückseigentümer/innen zu Mehrbelastungen führen.
Zu Beginn des Jahres 2025 erhalten Sie wie bisher den Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde. Bestehende SEPA-Mandate behalten ihre Gültigkeit. Bei Fragen zur Festsetzung und Anwendung des gemeindlichen Hebesatzes oder zum Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde steht Ihnen Ihr Steueramt im Amt Oeversee unter 04638 88-36 oder 04638 88-45 oder steueramt[at]amt-oeversee.de gern zur Verfügung.
Gebühren für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ab 01.01.2024
ab 01.01.2024 | ||
Mtl. Grundgebühr für einen Zähler bis Größe QN 2,5 | 3 Euro | |
Verbrauchsgebühr je cbm | 1,35 Euro | |
jeweils zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer | ||
Die Gebühren für die Abwasserentsorgung | ||
betragen je cbm | 3,33 Euro | |
Die Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung | ||
betragen je angefangene 50m² | 13,16 Euro |
Um die Satzungen der Gemeinde Tarp einzusehen, klicken Sie bitte hier.